Derrygowns Dog Training  

AGB


 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Derrygowns Dog Training - mobiles Hundetraining von Barbara Tybussek 
 
 
§ 1 Dienstleisterin:
Dienstleisterin ist Derrygowns Dog Training - mobiles Hundetraining von Barbara Tybussek, Viehweideweg 6, 65719 Hofheim a. Ts. (im Folgenden Dienstleisterin genannt). Die Sachkunde gem. §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f) Tierschutzgesetz wurde nachgewiesen beim zuständigen Veterinäramt Hofheim a. Ts. Die vorliegenden AGB sind Vertragsbestandteil für jede vereinbarte Leistung und sind vorab bitte sorgfältig durchzulesen. Bei Rückfragen dazu steht die Dienstleisterin Ihnen gern mündlich zur Verfügung.
 
§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsabschluss:
Die Anmeldung zum Training durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer (im Folgenden zur flüssigeren Lesbarkeit kurz Teilnehmer genannt) kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen und wird durch die per E-Mail versendete schriftliche Bestätigung/Rechnung der Dienstleisterin für beide Seiten verbindlich. Welche Dienstleistungen jeweils vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der schriftlichen Bestätigung/Rechnung. Eine Garantie auf Erreichen eines oder mehrerer bestimmter Trainingsziele ist ausgeschlossen, da der Erfolg vom Teilnehmer abhängt. Die Dienstleisterin behält sich kurzfristige Änderungen der vereinbarten Leistungen und/oder Trainingsorte vor, wenn ihr dies im Sinne des Hundes oder aufgrund der Witterungsbedingungen o. ä. notwendig erscheint.
 
§ 3 Impfschutz, Krankheiten, läufige Hündinnen:
Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen altersentsprechenden, gültigen Impfschutz verfügt. Er verpflichtet sich zudem, der Dienstleisterin auf Anfrage jederzeit den EU-Heimtierausweis seines Hundes vorzulegen und die Dienstleisterin vor Dienstleistungsbeginn über akut vorliegende, nicht ansteckende Krankheiten seines Hundes zu informieren. Die Teilnahme läufiger Hündinnen am Training ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache und auf eigenes Risiko des Teilnehmers aber möglich, z. B. ganz zu Anfang der Läufigkeit oder wenn die Gruppe nur aus Hündinnen und/oder kastrierten Rüden besteht.
 
§ 4 Haftung:
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die er selbst und/oder sein Hund verursacht, und versichert vor Vertragsabschluss, über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund zu verfügen. Die Dienstleisterin haftet nicht für Personen-, Tier-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die erklärten oder gezeigten Übungen entstehen oder durch andere Teilnehmer oder anwesende Hunde oder sonstige Dritte verursacht werden. Vom Haftungsausschluss der Dienstleisterin ausgenommen sind Schäden, die von der Dienstleisterin nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
 
§ 5 Datenverarbeitung:
Mit Vertragsabschluss erklärt der Teilnehmer sich ausdrücklich einverstanden, dass die Dienstleisterin seine persönlichen Daten im Rahmen der notwendigen Korrespondenz und Verwaltung (Kundenkonto, Rechnungsstellung etc.) elektronisch speichern und verarbeiten darf und die Bestätigungen/Rechnungen per E-Mail versendet werden.
 
§ 6 Bezahlung:
Rechnungen sind grundsätzlich eine Woche vor dem ersten Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistungen fällig und rein netto ohne Abzug zu zahlen; das konkrete Zahlungsdatum ist in den Rechnungen genannt. Rechnungen, in denen kein konkretes Zahlungsdatum angegeben ist, sind jeweils sofort rein netto ohne Abzug fällig.
 
§ 7 Rücktritt durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Geht die Rücktrittserklärung bis zu 24 Stunden vor Beginn des Trainingstermins per E-Mail bei der Dienstleisterin ein, hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung des vollen bereits im Vorfeld bezahlten Rechnungsbetrages. Erfolgt der Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, sind 50% des Rechnungsbetrages fällig. Bei Zuspätkommen des Teilnehmers oder frühzeitigem Abbruch des Trainings oder einer Absage einzelner Trainingstermine eines fortlaufenden Gruppenkurses durch den Teilnehmer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Erstattung des Teilbetrages. Sagt der Teilnehmer einen oder mehrere Termine einer fest gebuchten 10-er Karte für Einzeltraining ab und findet/n sich im beiderseitigen Einvernehmen kein/e Ersatztermin/e, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Zahlung.
 
§ 8 Rücktritt durch die Dienstleisterin:
Die Dienstleisterin behält sich vor, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, z. B. bei unvorhersehbarer persönlicher Verhinderung der Dienstleisterin, unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Gefahr für Mensch und Hund bei Gewitter, Sturm etc.) und einen Ersatztermin anzubieten. Ist die Vereinbarung eines Ersatztermins im beiderseitigen Einvernehmen nicht möglich, werden bereits bezahlte Leistungen für die abgesagten Trainings natürlich erstattet. 
 
§ 9 Nebenabreden und Gerichtsstand:
Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
 
§ 10 Unwirksame Bestimmungen und Gültigkeit der AGB:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Gewollten der Parteien am nächsten kommt. 
Diese AGB sind gültig ab 01.04.2024.
 
 
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